in eigener Sache

Bei Transporten, die über die Krankenkasse abgerechnet werden, muss jeder Fahrgast einen Eigenanteil an das Transportunternehmen entrichten, wenn er nicht befreit ist. Diesen Eigenanteil müssen wir sofort beim Fahrgast einziehen! Wir möchten Sie bitten, diesen Eigenanteil gleich nach dem Transport zu begleichen. Selbstverständlich bekommen Sie eine Quittung über den entrichteten Betrag ausgestellt.
Die Höhe des Eigenanteils richtet sich nach der zurückgelegten Strecke.

Generell sind Fahrpreise sofort nach dem Transport zu entrichten! Sie haben die Möglichkeit, sich vor Transportbeginn die Fahrzeuge aus der Nähe anzuschauen. Gern können Sie hierzu einen Termin mit uns vereinbaren und wir kommen dann zu Ihnen nach Hause. Bei uns haben Sie die Möglichkeit zu erfahren, mit welchen Fahrzeugen Sie befördert werden.


Unsere Fahrzeuge sind nach den neuesten EU–Normen ausgebaut worden. Der Ausbau wurde durch die Firma „ambulanzmobile.eu“ vorgenommen. (DIN EN 1789, (EMV)72/245/EWG, MPG, DIN/ISO 5128, 76/115/EWG) Die Firma „ambulanzmobile.eu“ ist zertifizierter Aufbauhersteller für Sonderfahrzeuge.